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öffentlich


Antrag der Fraktion Freie und Liberale für Garmisch-Partenkirchen vom 05.01.2024; hier: Die Eisfläche am Mohrenplatz - eine Attraktion voller Herzblut muss auch im nächsten Jahr stattfinden.



Sachvortrag:


I.
Antrag der Freien und Liberalen
In Sachen Antragsbegründung wird auf das Schreiben der Fraktion Freie und Liberale für Garmisch-Partenkirchen vom 05.01.2024 verwiesen, welches dieser Vorlage beiliegt.
 
Gemäß o.g. Schreiben soll folgender Antrag zur Beschlussfassung gestellt werden:
"Der Marktgemeinderat beauftragt kraft seiner Weisungsmacht die gemeindeeigene GaPa Tourismus GmbH, in den Weihnachtsferien 2024 und bis zum Dreikönigstag 2025 eine Eisfläche am Mohrenplatz aufzubauen, auf der Schlittschuhfahren und Eisstockschießen möglich sind, für die dafür notwendige Stromversorgung zu sorgen und die entsprechenden Genehmigungen einzuholen. 
Er beauftragt die GaPa Tourismus GmbH, entweder die Eisfläche selbst zu betreiben bzw. zu bewirtschaften oder über eine frühzeitige Ausschreibung, möglichst schon in den nächsten beiden Monaten, einen Betreiber zu gewinnen."
II.
Von Seiten der Verwaltung kann hierzu wie folgt Stellung genommen werden:
Aus Sicht der gemeindlichen Wirtschaftsförderung sowie der Werbegemeinschaft Garmisch ist der Wegfall der Eisbahn durchaus bedauerlich. Sie stellt ein schönes Angebot für unsere Gäste und Einheimischen dar und bringt eine Menge Menschen in den Bereich der Fußgängerzone, die dann natürlich auch Kaufkraft im Ort lassen. Es wäre deshalb wünschenswert, dass dieses Angebot aufrecht erhalten bleibt.
Da die kommunale Wirtschaftsförderung nicht durch Gesetz als Pflichtaufgabe den Kommunen zugewiesen ist, gehört sie zu den freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben (vgl. Art. 57 GO). Es liegt daher im Ermessen des Marktes, ob sie diese tatsächlich wahrnimmt. Darüber hinaus sind jedwede Ermessensentscheidungen im Lichte von gesetzlichen Schranken zu bewerten. Die Kommentierung bei R.Nr. 1 zu Art. 57 GO in Kommunalrecht in Bayern "Prandl, Zimmermann, Büchner,.." spricht hierzu wie folgt: "Die indirekte Wirtschaftsförderung durch Gemeinden, d.h. die allgemeine Verbesserung der örtlichen Rahmenbedingungen für die Wirtschaft in der Gemeinde, ist eine kommunale Aufgabe. In Abgrenzung dazu ist eine unternehmensbezogene Förderung von Wirtschaftsbetrieben grundsätzlich keine gemeindliche Aufgabe." Eine direkte Wirtschaftsförderung in Form von Zuschüssen ist stets im Lichte vergaberechtlicher, beihilferechtlicher und wettbewerbsrechtlicher Bestimmungen zu prüfen und wird im Ergebnis auch aus Gründen der Gleichbehandlung gegenüber anderen Unternehmen eher zu einer Verneinung führen.
So hat der BayVGH mit Urt. vom 23.01.2007 festgestellt, dass die unmittelbare Wirtschaftsförderung nicht zu den kommunalen Aufgaben gehöre. Auch das VG Würzburg hat mit Urteil vom 31.10.2001 (- W2K001357-) entschieden, dass die direkte Förderung eines bestimmten Unternehmens als solche keine öffentliche Aufgabe darstellt. Nur wenn überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls der örtlichen Gemeinschaft die betriebsbezogene Förderung eines Unternehmens erfordern, kann sie im Einzelfall als kommunale Angelegenheit anzusehen sein. Welches im konkreten Fall nicht zu erkennen ist.
Dagegen wird die indirekte Wirtschaftsförderung von Seiten der Literatur als allgemein zulässig anerkannt. Die indirekte Wirtschaftsförderung zielt darauf ab, allgemein günstige Rahmenbedingungen für eine wirtschaftliche Betätigung in der Gemeinde zu schaffen. Beispielhaft seien insbesondere genannt: Ausweisung von Gewerbegebieten innerhalb der Bauleitplanung, Ausbau lokaler Infrastruktur, Hebesatzgestaltung, Beratung ansiedlungswilliger Unternehmen, aktive Gewerbeflächenbedarfsplanung, Unterstützung von Gewerbeverbänden, etc..
Soweit der Markt Garmisch-Partenkirchen, wie im beigefügten Antrag gefordert, über seine eigene Tochter, der "GaPa-Tourismus GmbH" eine Eisfläche aufbauen und betreiben soll, so sind auch hier, ergänzend zu den o.g. Einschränkungen, die kommunalunternehmensrechtlichen Bestimmungen in Art. 87 ff GO zu beachten, die u.a. regeln, dass bei einem Tätigwerden außerhalb der kommunalen Daseinsvorsorge der Zweck nicht ebenso gut und wirtschaftlich durch einen anderen erfüllt werden kann. Ein Teilnehmen an dem vom Wettbewerb beherrschten Wirtschaftsleben ist demnach für die Gemeinde subsidiär. Sofern mit der Tätigkeit Gewinne verbunden sind, entspricht dies per Gesetz (vgl. Art. 87 Abs. 1 Satz 2) ohnehin keinem öffentlichen Zweck mehr.
Nichts desto trotz ist sich der Markt Garmisch-Partenkirchen und seine Tochter, die GaPa-Tourismus GmbH, der touristischen Bedeutung der von Herrn Fischer installierten Eisfläche am Mohrenplatz bewusst und fördert über letztere diesen sog. "Winterzauber", als touristisch relevantes Angebot im Rahmen einer Marketingkooperation. Neben verschiedenen Kommunikationsleistungen - auf www.gapa-tourismus.de als Veranstaltungshighlight, gapa-Newsletter, social media (Facebook & Instagram) und Bewerbung auf Ortseingangstafeln - erhält das Unternehmen eine finanzielle Unterstützung i.H.v. 6.000,00 EUR zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Im Gegenzug erhält GaPa-T folgende Leistungen:
  • Logointegration auf 4 Seitenverglasungen (jeweils 90 x 40 cm)
  • Logointegration auf der Sponsorenwand
  • Namentliche Auflistung/Logointegration in sämtlichen Drucklagen und in der Kommunikation
 
Der Vollständigkeit halber sei noch erwähnt, dass der Markt Garmisch-Partenkirchen im Rahmen seines Ermessen eine pauschale Sondernutzungsgebühr in Höhe von 1500, - EUR p.a. für die Nutzung öffentlicher Flächen erhoben hat.
Im Ergebnis wird daher von Seiten der Verwaltung eine gemeindliche Bezuschussung als auch eine Beauftragung von GaPa-T oder eines Dritten zum Aufbau und Betrieb einer Eisfläche am Mohrenplatz aus rechtlichen Gründen abgelehnt. Eine Förderung, in Form einer Marketingkooperation mit GaPa-T wird weiterhin befürwortet. Verhandlungen darüber im Detail obliegen allerdings der dortigen Geschäftsführung.
 
III.
nachrichtlich: Stellungnahme von GaPa-T, Herrn GF Gerber:
"Grundsätzlich kann der Einschätzung der Antragsteller zugestimmt werden, dass die Eislauffläche am Mohrenplatz für sechs Wochen über die Weihnachtsfeiertage und den Jahreswechsel eine Attraktion für unsere touristischen Gäste und Einheimischen darstellt. Aus diesem Grund wird schon seit dem Jahr 2016 der sog. "Winterzauber" des Unternehmens Fischer`s Mohrenplatz Wirtshaus & Biergarten als touristisch relevantes Angebot im Rahmen einer Marketingkooperation durch das vormalige Amt 80 bzw. die jetzige GaPa Tourismus GmbH unterstützt. Ebenfalls zutreffend ist, dass es auch in vielen anderen Orten solche temporären Eislaufflächen als innerörtliche/innstädtische Attraktion gibt, allerdings häufig von öffentlichen (touristischen) Marketingorganisationen in Partnerschaft mit lokalen (kommunalen) Energieversorgern, den Sparkassen/ Volksbanken sowie den Organisationen des Einzelhandels getragen.    
 
Die nachfolgende Einordnung setzt voraus, dass das Unternehmen Fischer`s Mohrenplatz Wirtshaus & Biergarten ab 2024/2025 tatsächlich keine Eislauffläche mehr betreiben wird - das sollte unbedingt verbindlich und abschließend mit dem Unternehmen geklärt sein.
 
So verständlich der Wunsch ist, auch zukünftig eine Eislauffläche am Mohrenplatz haben zu wollen, so kritisch wird aus folgenden Gründen der Antrag zur zukünftigen Umsetzung durch die gemeindeeigene GaPa Tourismus GmbH gesehen.
 
  1. In dem Antrag wird darauf hingewiesen, dass im Umfeld der Eislauffläche erhöhte Umsätze bei Gastronomie und den Einzelhandelsgeschäften erwartet werden können. Eine mit öffentlichen Finanzmitteln von der GaPa Tourismus GmbH aufgebaute temporäre Eislauffläche einschließlich der Abdeckung der Betriebskosten für Wasser und Strom stellt insoweit eine gewisse Form der Wirtschaftsförderung dar. Es muss grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass auch andere Standorte im Ortsteil Garmisch und Ortsteil Partenkirchen ein Interesse daran haben könnten, dass die Eislauffläche in ihrem Umfeld aufgestellt und betrieben wird. Zumindest kann es nicht als Selbstverständlichkeit /Automatismus angesehen werden, dass am Mohrenplatz durch die GaPa Tourismus GmbH eine Eislauffläche errichtet und betrieben wird. Um eine solche innerörtliche Verteilungsfrage zu vermeiden, wäre aus Sicht der GaPa Tourismus GmbH ggf. zu prüfen, ob der Michael-Ende-Kurpark als Standort in Verbindung mit Winter im Park in Frage käme. Perspektivisch bleibt es aus Sicht der GaPa Tourismus GmbH zudem wünschenswert, dass auch der Christkindlmarkt im Michael-Ende-Kurpark stattfindet.  
  2. Ein Gespräch mit dem Unternehmen Fischer`s Mohrenplatz Wirtshaus & Biergarten hat die fachliche Einschätzung der GaPa Tourismus GmbH bestätigt, dass Kosten und Erlöse (Eintrittskarten) der 270 qm großen Eisfläche sich keineswegs ohne weiteres ausgleichen. Laut den Angaben des Unternehmens werden die Gesamtinvestition zu ca. 1/3 durch eine Vielzahl an Sponsoren & Partnern sowie zu ca. 2/3 durch die Einnahmen aus der Bewirtung, den Einnahmen (Eintrittskarten / Schlittschuhverleih) und eigenen Mitteln abgedeckt. Nicht übersehen werden darf, dass über die Aufwendungen für eine Kunsteisbahn inkl. Bandensystem sowie Auf- und Abbau, einem Mobilcontainer als Lager- und Aufenthaltsraum, Betriebskosten für Wasser und Strom, Veranstaltungstechnik (Licht- und Soundsystem), Event-Versicherung und GEMA Gebühren hinaus es - wie das Unternehmen in den letzten Jahren gezeigt hat - auch Mitarbeiter (Schlittschuhverleih, Verkauf Eintrittskarten, regelmäßige Eisaufbereitung (!), Sicherheit) sowie einer atmosphärischen Gestaltung mit Licht/Dekoration und mehreren attraktiven Einheiten für die gastronomischen Versorgung braucht. Auch eine GaPa Tourismus GmbH müsste sich eingehend mit einer Sicherstellung der erforderlichen personellen & finanziellen Ressourcen (Eigenmittel) befassen, um eine Eislauffläche selbst betreiben bzw. bewirtschaften zu können. Ein über eine Ausschreibung zu gewinnender Betreiber würde seinen Aufwand in der GaPa Tourismus GmbH bzw. dem Markt Garmisch-Partenkirchen Rechnung stellen."
 
 
 IV.
nachrichtlich: Stellungnahme der Gemeindewerke Garmisch-Partenkirchen, Frau Dr. Wagner:
"Bezugnehmend auf den Presseartikel "Schluss mit Winterzauber" vom 02.01.2024 im Garmisch-Partenkirchener Tagblatt können wir mitteilen, dass unsere Abteilung Strom im Austausch mit Hrn. Fischer stand. Die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Stromversorgung "Winterzauber" wurden hierbei besprochen. Die darauffolgenden Baustromanträge von Hrn. Fischer wurden bedient. Ferner bestätigt die Abteilung Strom, dass keine Stromschwankungen am Standort Fischer Mohrenplatz vorhanden sind. Zur Aussage " . er habe Techniker beauftragen müssen, weil es Netzschwankungen gab ." ist uns nichts bekannt." 

Beschluss:

I.             Beschlussvorschlag gemäß Antrag:

Der Marktgemeinderat beauftragt kraft seiner Weisungsmacht die gemeindeeigene GaPa Tourismus GmbH, in den Weihnachtsferien 2024 und bis zum Dreikönigstag 2025 eine Eisfläche am Mohrenplatz aufzubauen, auf der Schlittschuhfahren und Eisstockschießen möglich sind, für die dafür notwendige Stromversorgung zu sorgen und die entsprechenden Genehmigungen einzuholen. 
Er beauftragt die GaPa Tourismus GmbH, entweder die Eisfläche selbst zu betreiben bzw. zu bewirtschaften oder über eine frühzeitige Ausschreibung, möglichst schon in den nächsten beiden Monaten, einen Betreiber zu gewinnen.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
1
Edenhofer
Nein-Stimmen:
25
Persönlich beteiligt:
0

Anwesende Mitglieder:
26

 

1. Bürgermeisterin Elisabeth Koch stellt fest, dass der Beschlussvorschlag abgelehnt ist.




II.            Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Von Seiten der Verwaltung wird eine gemeindliche Bezuschussung als auch eine Beauftragung von GaPa-T oder eines Dritten zum Aufbau und Betrieb einer Eisfläche am Mohrenplatz aus rechtlichen Gründen abgelehnt. Eine Förderung, in Form einer Marketingkooperation mit GaPa-T wird weiterhin befürwortet. Verhandlungen darüber im Detail obliegen allerdings der dortigen Geschäftsführung.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
25

Nein-Stimmen:
1
Edenhofer
Persönlich beteiligt:
0

Anwesende Mitglieder:
26

 

1. Bürgermeisterin Elisabeth Koch stellt fest, dass der Beschlussvorschlag angenommen ist.
 




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