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öffentlich


Antrag der Fraktion Freie und Liberale für Garmisch-Partenkirchen vom 25.01.2024; hier: "Für Mieterhöhungen der gemeindeeigenen Wohnungen im Rahmen des Mietpreisindex"



Sachvortrag:

A) Antrag der Fraktion Freie und Liberale für GAP vom 25.01.2024:
"Für Mieterhöhungen der gemeindeeigenen Wohnungen im Rahmen des Mietpreisindex
 
I. Begründung:
 
Die Mieter und ggf. ihre Familien sollen am 01.04.24 mit einer 20% Mieterhöhung belastet werden, nachdem die Mieten bereits zum 01.01.21 um 15% erhöht wurde. Das bedeutet eine Mieterhöhung von 35% binnen wenig mehr als drei Jahren.
 
Zum Vergleich und zum Hintergrund:
 
Der Verbraucherpreisindex liegt - Basisjahr 2020 - am 31.12.22 bei 110,2. Für 2023 wird mit einer Steigerung der Verbraucherpreise um 5,9% im Jahresvergleich gerechnet. Mithin überschreiten die Mieterhöhungen durch den Markt die allgemeine Inflation um mehr als das Doppelte.
 
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes lag der Index zur Entwicklung der Wohnungsmieten in Deutschland am 31.12.23 bei 106,1 Punkten. Basisjahr ist 2020. Das entspricht deutschlandweit einer durchschnittlichen Mieterhöhung von 6,3%. Mithin überschreiten die Mieterhöhungen durch den Markt die durchschnittlichen Mieterhöhungen in Deutschland um das Fünf- bis Sechsfache.
 
Nominallöhne und -gehälter sind zwischen dem I. Quartal 2021 und dem I. Quartal 2023 um 10,4 % gestiegen. Auch wenn das nominale Wachstum von Löhnen und Gehältern in 2024 notwendigerweise noch nicht bekannt ist, kann sicher davon ausgegangen werden, dass Löhne und Gehälter mit den vom Markt verlangten Mietsteigerungen nicht mithalten können.
 
Die Bruttorenten wurden 2021 nicht erhöht. 2022 erfolgte eine Erhöhung um 5,35 % und 2023 um 4,39 %. Mithin überschreiten die Mieterhöhungen des Marktes die Erhöhung der Bruttorenten um mehr als das 3,5 fache.
 
Diese Mietpreispolitik ist also höchst unsozial. Sie trifft die Schwächsten unserer Marktgemeinde. Der mögliche Hinweis an die Mieter, beim Landratsamt ggf. Wohngeld zu beantragen, sie also in das soziale Netz zu drängen wäre nicht nur unethisch, sondern schadet dem Selbstwertgefühl der Betroffenen, die oftmals ein ganzes Arbeitsleben hinter sich haben. Ein solches Abwälzen auf das Landratsamt schadet mindestens dem Freistaat Bayern.
 
--
 
Allerdings ist die Mieterhöhung auf den ersten Blick gerade noch rechtlich zulässig. Der Gesetzgeber erlaubt, dass Mieten innerhalb von drei Jahren maximal um 20% erhöht werden dürfen. Diese Grenze hält der Markt gerade noch ein. Jenseits dieser Kappungsgrenze stellt sich immer die Frage, ob Mietwucher vorliegt?
 
--
 
Mangels Mietspiegel dürfen Mieten in Garmisch-Partenkirchen nur im Rahmen der Vergleichsmieten erhöht werden. Hierfür gibt es klare Kriterien.
 
In der Vorlage des Rathauses an den Finanzausschuss wird nicht erörtert, ob die Mieterhöhungen im Rahmen der Vergleichsmiete liegen. Das Rathaus muss das darlegen.
 
Bei Mieterhöhungen gilt die Jahressperrfrist. Das heißt frühestens ein Jahr nach Abschluss des Mietvertrags darf die erste Mieterhöhung erfolgen.
 
Mithin ist die pauschale Erhöhung sämtlicher Mieten durch den Markt schlicht und einfach rechtswidrig.
 
--
 
Das Grundgesetz bestimmt, dass Eigentum verpflichtet. Dieser Grundsatz gilt allgemein und gerade für öffentliches Eigentum.
 
Öffentliches Eigentum hat eine Vorbildfunktion.
 
Es ist also für den Markt nicht ethisch und auch wegen des in unserer Verfassung verankerten Grundsatzes möglicherweise rechtswidrig, wenn die öffentliche Hand das BGB bei Mieterhöhungen bis zum Letzten ausreizt und damit möglicherweise Mieter in das soziale Netz abdrängt.
 
 
II. Antrag:
 
Der Markt erhöht die Mieten 2024 maximal gemäß der allgemeinen Entwicklung der Mietpreise in Deutschland. Zugrundegelegt wird dabei der 31.12.21, also ein Jahr nach der letzten Mieterhöhung. Die Mieterhöhung erfolgt damit um die Prozentsätze, um die die Mieten in Deutschland in den Jahren 2022 und 2023 gestiegen sind. Die Mieterhöhung wird zum 01.04.24 wirksam.
 
Die Mieterhöhung darf nicht über der Vergleichsmiete liegen.
 
Erstmals darf eine Mieterhöhung ein Jahr nach Abschluss des Mietvertrags erfolgen.
 
25.01.24"
B) Stellungnahme der Verwaltung:
à Reklamationsfrist nach 32 III GO bereits mit Ablauf des 24.01.2024 verstrichen.
 
à MGRM Sielmann ist nicht in seinen Rechten auf Reklamation verletzt; Trotz nicht zugesprochener Ausschussfähigkeit seiner Fraktion, besteht jederzeit die Möglichkeit als Nicht-Ausschussmitglied an den jeweiligen Ausschusssitzungen teilzunehmen (vgl. 36 II 1 GeschO). Darüber hinaus erhalten alle Gemeinderatsmitglieder die Ladungen sämtlicher Ausschüsse (§ 36 I 2 GeschO), auch denen sie nicht angehören, nachrichtlich zugestellt. Somit bestehen für alle Gemeinderatsmitglieder hinsichtlich dem Beratungs- und Beschlussfassungsergebnis
aller Ausschüsse umfassende Informationsmöglichkeiten, um so das Reklamationsrecht nach 32 III GO wahrnehmen zu können.
 
à Unabhängig vom Reklamationsrecht kann der Gemeinderat auch nach Ablauf der Reklamationsfrist, eine einzelne Angelegenheit wieder zur eigenen Entscheidung an sich ziehen, sofern inzwischen keine Rechte Dritter entstanden sind.
 
à Von Seiten der Verwaltung wird aufgrund der bisherigen umfassenden Auseinandersetzung mit dieser Thematik, eine nochmalige Beratung im Gremium nicht empfohlen. Der Ausschuss hat sich aufgrund seiner Zuständigkeit gem.  § 9 Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe a) Spiegelstrich 4 i. V. m. § 9 Abs. 4 Alternative 2 GeschO beschließend in dieser Sache befasst.
Antrag zur Geschäftsordnung von 1. Bürgermeisterin Elisabeth Koch:
Antrag auf Ende der Rednerliste.
 
Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
16
Nein-Stimmen:
12
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
28
 

1. Bürgermeisterin Elisabeth Koch stellt fest, dass der Antrag zur Geschäftsordnung angenommen ist.
 
 
2. Bürgermeisterin Claudia Zolk bekommt die Sitzungsleitung von 1. Bürgermeisterin Elisabeth Koch übertragen.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat übt sein Nachprüfungsrecht bezüglich der im Haupt- und Finanzausschuss vom 17.01.2024 beschlossenen Mieterhöhungen nicht aus.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
23
Nein-Stimmen:
2
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
25
 

2. Bürgermeisterin Claudia Zolk stellt fest, dass der Beschlussvorschlag angenommen ist.
 




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