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öffentlich


Partnachklamm, turnusgemäße Überprüfung der Steinschlag-Schutzeinrichtungen; hier: Auftragsvergabe für die Revision im März 2024



Sachvortrag:

Auf den Beschluss des Finanzausschusses vom 30.01.2024 - TOP 4 - wird Bezug genommen.
Die Sicherheitseinrichtungen für die Besucher, Personal und Baulichkeiten vor und nach der Partnachklamm müssen gemäß gesetzlicher Vorgabe alle 5 Jahre von einer zugelassenen Fachfirma (im Bereich südlich von München nur eine Firma und in ganz Bayern nur 10 zertifiziert) überprüft werden. Im Details handelt es sich um Vernetzungen im Felsbereich, Steinschlagschutznetze, kombinierte Steinschlag- und Eisfallschutzeinrichtungen sowie spezielle Hochwasserverbauungen.
2 Anlagen hätten den Prüfturnus noch nicht ganz erreicht, für eine einfachere Handhabung und zur Verringerung des Aufwands sollen nun alle Einrichtungen erstmals geprüft werden.
Da sich die Vernetzungen am Grasecker Berg in unmittelbarer Nähe befinden sollen diese Einrichtungen ebenfalls mit geprüft werden. Diese Kosten trägt dann das Tiefbauamt (lt. Mitteilung Abt. 60.3).
Nachdem die Prüfungen für die Klamm keinesfalls bei laufendem Betrieb stattfinden können sollen diese bei der kommenden Revision 2024 (vsl. Ende März / Anfang April je nach Witterung) durchgeführt werden.
Es handelt sich hierbei um Unterhaltsmaßnahmen, die im Verwaltungshaushalt angesiedelt sind. Laut Angebot der Fa. OK Ingenieure entstehen Kosten in Höhe von 53.620 EUR netto / 63.807,80 EUR brutto.
Die benötigten Mittel werden im Haushaltsverfahren für 2024 angemeldet.
Auf die Stellungnahme der Vergaberechtskanzlei Kraus & Donhauser vom 28.11.2023 - Seiten 3+4 - wird verwiesen.
 

Beschlussempfehlung:
 
 
Der Auftrag an die Fa. OK Ingenieure in Höhe von 53.620 EUR netto / 63.807,80 EUR brutto zur Prüfung der sicherheitstechnischen Anlagen in und um die Klamm kann im Vorgriff auf den Verwaltungshaushalt 2024 vergeben werden.
 
 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
28
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
28
 

1. Bürgermeisterin Elisabeth Koch stellt fest, dass der Beschlussvorschlag angenommen ist.
 




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