Der in der nicht öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates am 18.01.2024 unter Tagesordnungspunkt 06 "Kommunalunternehmen "Gemeindewerke Garmisch-Partenkirchen"; Beratung und Beschlussfassung zur Ausübung des Weisungsrechts gemäß § 6a, Abs. 2, Ziffer 2, der Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen "Gemeindewerke Garmisch-Partenkirchen" - hier: Feststellung des Wirtschaftsplans 2024" gefasste Beschluss ist nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht gemäß Art. 52 Abs. 3 GO in der heutigen Sitzung des Marktgemeinderates bekannt zu geben.
Hiermit wird folgendes bekannt gegeben:
1. Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis vom Wirtschaftsplan 2024 und der Finanzplanung 2023-2027 des Kommunalunternehmen "Gemeindewerke Garmisch-Partenkirchen, KU" in der Fassung vom 07.12.2023 und der entsprechenden Beschlussfassung des Verwaltungsrates zur Feststellung zur Wirtschafts- und Finanzplanung vom 07.12.2023, TOP 1 (vgl. Anlage 1).
2. Der Marktgemeinderat beschließt, sein Weisungsrecht gegenüber den Mitgliedern des Verwaltungsrates zu der Entscheidung über die Feststellung des Wirtschaftsplanes 2024 gemäß § 6 a, Abs. 2, Ziffer 2 der Unternehmenssatzung, nicht auszuüben.
Die Mitglieder des Marktgemeinderates nehmen dies zur Kenntnis.
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