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öffentlich


Vorberatung des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2024



Sachvortrag:

Zu Beginn der Haushaltsberatungen werden die Änderungen seit der letzten Haupt- und Finanzausschusssitzung am 27. Februar 2024 bekannt gegeben. Die Ausgaben haben sich in der Gesamtsumme um 25.020 € reduziert, die Einnahmen konnten gesamt um 297.000 € erhöht werden.
 
Anhand der vorläufigen Übersicht zum Haushalt 2024 zeigt der Leiter der Finanzverwaltung, Herr Maier, den aktuellen Fehlbetrag im Verwaltungshaushalt zur Erreichung der Pflichtzuführung in Höhe von 3,1 Millionen Euro auf. Hierbei haben sich die Einnahmen zu den Ansätzen 2023 um 4,3 Millionen Euro erhöht, die Ausgaben haben sich zu den Ansätzen 2023 um 11,7 Millionen Euro erhöht.
 
 
Im Anschluss werden die beim Markt veranschlagten Ansätze für die GaPa Tourismus GmbH und GaPa Kultur gGmbH besprochen.
 
Zunächst wird mit der Besprechung der Ansätze im Verwaltungshaushalt des Marktes für die GaPa Tourismus GmbH begonnen. Der Leiter der Finanzverwaltung, Herr Maier, zeigt die jeweilige Differenz zwischen dem Ansatz und Rechnungsergebnis bzw. Soll in Höhe von 2.931.819,63 € in 2022 (nach Änderung der Festbetragseinlage 2.041.819,63 €) und 1.741.626,64 € in 2023 auf.
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die Ansätze 2024 auf das Soll des Vorjahres zuzüglich 6 % zu kürzen. Durch diese Kürzung wird die GaPa Tourismus GmbH somit auch nur bedingt eingeschränkt, da die letzten beiden Jahre auch kein höherer Finanzbedarf der GaPa Tourismus GmbH vom Markt Garmisch-Partenkirchen bestand.
Vom Geschäftsführer der GaPa Tourismus GmbH werden hierzu die Fragen aus dem Gremium beantwortet. Der Haupt- und Finanzausschuss einigt sich darauf, die Ansätze 2024 der Haushaltsstellen 0.8602.6750 und 0.8602.6751 auf das Soll des Vorjahres zuzüglich 6 % zu kürzen. Der Ansatz der beiden oben genannten Haushaltsstellen wird somit um 1.601.700 € auf einen neuen Ansatz von 6.936.400 € reduziert.
 
Nach einer Erläuterung des Wirtschaftsplans und der Ansätze der GaPa Kultur gGmbH durch den Geschäftsführer Dr. Dominik Sedivy und einer längeren Diskussion im Haupt- und Finanzausschuss wird sich darauf geeinigt, die Ansätze im Haushalt des Marktes in voller Höhe zu belassen. Der Ansatz auf der Haushaltsstelle 0.3401.7150 wurde wie besprochen durch die Verwaltung im Nachgang zur Sitzung um 9.375 € auf die Beträge laut Wirtschaftsplan 2024 angepasst. Der Betriebskostenzuschuss RSI, der Zuschuss der Sinfoniekonzerte und der betriebliche Zuschuss für laufende Zwecke beläuft sich in 2024 auf 308.675 €. Der Zuschuss auf der Haushaltsstelle 0.3401.7151 für die Richard-Strauss-Tage 2025 und den Musiksommer 2025 beläuft sich auf 145.000 €. Der Ansatz auf der Haushaltsstelle 0.3401.7151 wurde ebenfalls wie besprochen im Nachgang zur Sitzung um 15.000 € auf 145.000 € angepasst.
 
 
Der Leiter der steuerlichen Angelegenheiten, Herr Haller, stellt zunächst ein Missverständnis aus der letzten Sitzung richtig. Einzelunternehmer und Personengesellschaften profitieren bei der Gewerbesteuer von einem Freibetrag von 24.500 €. Anhand eines Beispiels werden die möglichen Mehrbelastungen bei einer Erhöhung des Gewerbesteuer-Hebesatzes auf 400 v. H. für die Kapitalgesellschaften dargestellt.
Die Verwaltung empfiehlt nochmals den Gewerbesteuer-Hebesatz für das Haushaltsjahr 2024 auf 400 v. H. festzusetzen, eine Entscheidung darüber wird erneut auf eine der nächsten Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses verschoben.
 
Nach den Änderungen im Bereich der GaPa Tourismus GmbH und GaPa Kultur gGmbH zeigt Herr Maier auf, dass nach jetzigem Stand zur Erreichung der Pflichtzuführung ein Fehlbetrag im Verwaltungshaushalt 2024 über 1,6 Millionen Euro vorliegt.
Im Anschluss veranschaulicht Herr Maier, dass nach aktuellem Stand des bisher noch nicht genehmigungsfähigen Haushaltes 2024 über den gesamten Finanzplanungszeitraum ein Fehlbetrag von 92 Millionen Euro vorliegt. Nach Verbrauch der Mindestrücklage in Höhe von 38 Millionen Euro wären in den Finanzplanungsjahren 2025 bis 2027 Kreditneuaufnahmen über 54 Millionen Euro erforderlich. Die Kreditneuaufnahmen würden für den Markt jährlich eine Annuität von ca. 2 Millionen in 2025, 2,8 Millionen in 2026 und 2,9 Millionen in 2027 bedeuten. Diese Annuitäten würden zukünftig den Verwaltungshaushalt des Marktes erheblich belasten und müssten dort auch zusätzlich erwirtschaftet werden.
 
Auf die Frage des Gremiums bezüglich der Möglichkeit anderweitiger Erhöhung der Steuereinnahmen wird ausgeführt, dass eine Erhöhung des Fremdenverkehrsbeitrages aus Sicht der Verwaltung aufgrund einer laufenden Kalkulation und der Zweckbindung nicht als sinnvoll erachtet wird. Auch eine Erhöhung der Hundesteuer würde die Einnahmen des Marktes nicht wesentlich verbessern. Eine Erhöhung der Zweitwohnungssteuer wird des Weiteren kritisch gesehen, da die letzte Erhöhung von 9 % auf 20 % noch nicht lange zurückliegt und dieser Prozentsatz bereits gerichtlich bestätigt wurde. Lediglich eine eventuelle Umstellung auf ein Stufenmodell wäre denkbar und soll in der nächsten Haupt- und Finanzausschusssitzung vorgestellt werden.

 
 



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