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öffentlich


Vollzug des Ladenschlussgesetzes; Erlass einer Verordnung über die Bestimmung weiterer verkaufsoffener Sonn- und Feiertage für das Jahr 2024 im Markt Garmisch-Partenkirchen



Sachvortrag:

Für das Gebiet des Marktes Garmisch-Partenkirchen muss für das Kalenderjahr 2024 die Verordnung über die Bestimmung weiterer verkaufsoffener Sonn- und Feiertage im Markt Garmisch-Partenkirchen neu erlassen werden.
 
Diese Verordnung regelt die Öffnung der Geschäfte an vier Sonn- und Feiertagen je Kalenderjahr.
 
Aufgrund des Bestimmtheitsgrundsatzes muss jährlich eine neue Verordnung mit der Festlegung der Termine (Datum) erlassen werden. Diese Termine wurden eng zwischen den Werbegemeinschaften abgestimmt und beim Markt Garmisch-Partenkirchen für das Kalenderjahr 2024 schriftlich beantragt.
 
Der Sozial- und Ordnungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 01.02.2024 dem Erlass der oben genannten Verordnung vorberatend zugestimmt. 
 

Beschluss:

Der Gemeinderat erlässt, die Verordnung über die Bestimmung weiterer verkaufsoffener Sonn- und Feiertage für das Jahr 2024 im Markt Garmisch-Partenkirchen in der folgenden Fassung:
 
VERORDNUNG ÜBER DIE BESTIMMUNG WEITERER VERKAUFSOFFENER SONN- UND FEIERTAGE FÜR DAS JAHR 2024 IM MARKT GARMISCH-PARTENKIRCHEN

vom .

Der Markt Garmisch-Partenkirchen erlässt aufgrund des § 14 Abs. 1 des Gesetzes über den Ladenschluss vom 02.06.2003 (BGBL. I S. 744), zuletzt geänd. durch Neunte ZuständigkeitsanpassungVO v. 31.10.2006 (BGBl. I S. 2407) sowie § 6 Abs. 1 Nr. 3 der Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes, der Sicherheitstechnik, des Chemikalien- und Medizinproduktrechts (ASiMPV) vom 02.12.1998 (GVBL .S. 956), zuletzt geändert durch § 1 der Verordnung vom 27. April 2010 (GVBl S. 211) folgende Verordnung:

§ 1
Verkaufsoffene Tage
Im Markt Garmisch-Partenkirchen werden folgende Sonn- bzw. Feiertage als verkaufsoffene Tage für das Kalenderjahr 2024 freigegeben:
 
- Georgimarkt-Sonntag                                                                                      28.04.2024
- Sonntag                                                                                                             26.05.2024
- Sonntag                                                                                                             22.09.2024
- Martinimarkt-Sonntag                                                                                      10.11.2024
 
§ 2
Öffnungszeiten
Die Ladenöffnungszeit am 28.04.2024 (Georgimarkt-Sonntag), am 26.05.2024, am 22.09.2024 und am 10.11.2024 (Martinimarkt-Sonntag) wird auf fünf zusammenhängende Stunden in der Zeit von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr festgesetzt.
 
§ 3
Arbeitnehmerschutz
§ 17 Ladenschlussgesetz (besonderer Schutz der Arbeitnehmer), die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes, des Manteltarifvertrages für die Arbeitnehmer im Einzelhandel, des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Mutterschutzgesetzes sind zu beachten.

§ 4
Ordnungswidrigkeiten
Bei einer Offenhaltung einer Verkaufsstelle an Sonn- und Feiertagen außerhalb der in § 1 freigegebenen Tage oder außerhalb der in § 2 freigegebenen Öffnungszeiten kann eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 24 Ladenschlussgesetz vorliegen.

§ 5
In-Kraft-Treten
Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und gilt bis zum Ablauf des 31.12.2024.




 
 

Garmisch-Partenkirchen, .
 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
27
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
27
 

1. Bürgermeisterin Elisabeth Koch stellt fest, dass der Beschlussvorschlag angenommen ist.
 




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