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öffentlich


öffentliche Bekanntgaben und Anfragen



Sachvortrag:
 
01 Bauleitplanung Gemeinde Grainau:
 
Beteiligung des Marktes Garmisch-Partenkirchen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
 
Die Gemeinde Grainau plant an der Eibseestraße in Grainau die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Schaffung von Gewerbeflächen.
 
In dem räumlichen Geltungsbereich sollen folgende Grundstücke mit einbezogen werden (siehe auch beigefügter Lageplan):
FlNr. 1002/7
FlNr. 1002/9
FlNr. 1002/10 und
FlNr. 1003/17
Die Fläche beträgt ca. 0,9 Hektar.
 
 
Durch die Planungen werden die Belange des Marktes Garmisch-Partenkirchen nicht berührt. Einwendungen oder Anregungen zur Planung werden deshalb nicht erhoben.
 
 
Eine entsprechende Stellungnahme wurde durch die Verwaltung erstellt und fristgerecht versandt.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
02 Bauleitplanung Gemeinde Krün:
 
Beteiligung des Marktes Garmisch-Partenkirchen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
 
Der Gemeinderat Krün hat in der Sitzung vom 12.09.2023 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. B-039 "Gewerbegebiet Süd-Ost" sowie den Entwurf für die 18. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des Gewerbegebiets "Krün-Süd" gebilligt. Nachdem in den bestehenden Gewerbegebieten im Gemeindegebiet keine Flächen mehr zur Verfügung stehen, soll die Nachfrage ortsansässiger Firmen durch die Erweiterung des Gewerbegebiets "Krün-Süd" gedeckt werden.

 
Durch die Planungen werden die Belange des Marktes Garmisch-Partenkirchen nicht berührt. Einwendungen oder Anregungen zur Planung werden deshalb nicht erhoben.
 
 
Eine entsprechende Stellungnahme wurde durch die Verwaltung erstellt und fristgerecht versandt.





03 Bauleitplanung Gemeinde Grainau:
 
Beteiligung des Marktes Garmisch-Partenkirchen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
 
Der Gemeinderat der Gemeinde Grainau hat in seiner Sitzung vom 27.09.2023 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 17 "Nördlich des Parkweges" aufzuheben.
Die Aufhebung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach
§ 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung.
 
Durch die Planungen werden die Belange des Marktes Garmisch-Partenkirchen nicht berührt. Einwendungen oder Anregungen zur Planung werden deshalb nicht erhoben.
 
 
Eine entsprechende Stellungnahme wird durch die Verwaltung erstellt und fristgerecht versandt.

04 Bauleitplanung Gemeinde Krün:
 
Beteiligung des Marktes Garmisch-Partenkirchen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
 
Der Gemeinderat Krün hat in der Sitzung vom 17.10.2023 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. B-041 "Schloss Elmau - 3. Änderung" gebilligt.
 
Durch die Planungen werden die Belange des Marktes Garmisch-Partenkirchen nicht berührt. Einwendungen oder Anregungen zur Planung werden deshalb nicht erhoben.
 
 
Eine entsprechende Stellungnahme wird durch die Verwaltung erstellt und fristgerecht versandt.
 

 
 



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Markt Garmisch-Partenkirchen
Rathausplatz 1, 82467 Garmisch-Partenkirchen
Tel.: 08821/910-0
E-Mail: rathaus@gapa.de
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