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öffentlich


Vorberatung des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2024



Sachvortrag:

Zu Beginn der Vorberatungen des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2024 stellt der Leiter der Finanzverwaltung, Herr Maier, klar, dass im aktuellen Haushaltsentwurf eine Erhöhung des Steuersatzes (Hebesatz) für die Gewerbesteuer von 360 v. H. auf 400 v. H. ab dem 01.01.2024 angenommen wurde.
Der Personalausschuss hat in seiner Sitzung am 12.03.2024 eine Ausgabenreduzierung der Personalausgaben in Höhe von 1.195.820 € beschlossen, diese wurde im aktuellen Entwurf ebenfalls berücksichtigt.
 
Bei der Betrachtung der Übersichten zum Haushalt 2024 wird ein ausgeglichener Haushalt dargestellt. Durch die bisher eingeplanten Anpassungen der Einnahmen und Ausgaben wird zum jetzigen Zeitpunkt eine Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt in Höhe von 2.087.049 € erreicht. Die Mindestzuführung wird damit um rund 1 Millionen Euro überschritten. Für den Ausgleich des Vermögenshaushalts 2024 muss eine Rücklagenentnahme von 33.454.618 € eingeplant werden. Die Allgemeine Rücklage in Höhe von 39.463.286 € (voraussichtlicher Stand zum 01.01.2024) wird somit fast vollständig in Anspruch genommen und im Finanzplanungsjahr 2025 mit Ausnahme der Mindestrücklage aufgebraucht.
Im Verwaltungshaushalt sind die Ansätze der Einnahmen um 5,8 Millionen Euro höher als die Ansätze 2023, die Ansätze der Haushaltsstellen für Ausgaben im Verwaltungshaushalt haben sich zum Vorjahr 2023 um 9 Millionen Euro erhöht.
 
Für die sehr hohen Ausgaben im Vermögenshaushalt 2024 bis 2027 sind neben einer vollständigen Entnahme der Allgemeinen Rücklage (bis zur Mindestrücklage) für die Jahre 2025 bis 2027 Kreditneuaufnahmen in Höhe von 52.294.649 € von der Kämmerei einzuplanen, was eine erhebliche Verschlechterung der dauernden Leistungsfähigkeit mit sich bringt. Die dauernde Leistungsfähigkeit ist aus Sicht der Kämmerei mit dem vorliegenden Haushaltsentwurf nicht sichergestellt und das bereinigte Ergebnis ist als äußerst ungünstig anzusehen. Des Weiteren ist im Finanzplanungsjahr 2027 die Mindestzuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt nicht erreicht.
 
Wie den Übersichten "Ausgaben für Baumaßnahmen" zu entnehmen ist, stellen die Schulbaumaßnahmen die größten Ausgaben im Bereich der Baumaßnahmen dar, jedoch sind in den Jahren 2024 und 2025 auch ohne Schulen noch 31,8 Millionen Euro für Baumaßnahmen veranschlagt. Die Ausgaben im Vermögenshaushalt für Baumaßnahmen können nach Aussage des Leiters des Bauamtes, Herr Hahn, durch Verschiebungen und Streichungen noch um rund 4 bis 4,5 Millionen Euro reduziert werden. Eine entsprechende Anpassung der Ansätze wird durch das Bauamt im Nachgang zur Sitzung erfolgen.
 
Im Anschluss werden folgende Anregungen aus dem Gremium besprochen:
  • Sicherheitsdienst für die Obdachlosenunterkunft in den Loisachauen:
Aktuell befindet sich auf der Haushaltsstelle 0.4350.6360 ein Ansatz von 501.000 €, der vorerst beibehalten wird.
  • Sicherheitsdienst für das Rathaus:
Der Sicherheitsdienst im Rathaus wird durch die Verwaltung derzeit als notwendig angesehen und soll im Haushalt 2024 verbleiben.
  • Lahti Park:
Derzeit befinden sich für den Lahti Park auf den Haushaltsstellen 1.8611.9502 und 1.8611.9350 Ansätze in Höhe von insgesamt 460.000 €. Diese Ansätze werden gemäß den beiden Bürgermeisterinnen in voller Höhe gestrichen.
  • Pauschale Kürzung des Verwaltungshauhalts um z. B. 5 %:
Eine pauschale Kürzung des Verwaltungshaushalts ist, wie bereits zu Beginn der Haushaltsberatungen ausgeführt, aus Sicht der Kämmerei nicht sinnvoll, da dadurch insbesondere auch Ansätze für Fixkosten des Marktes wie z. B. Heizkosten, Strom, Wasser, Versicherungen und die Kreisumlage gekürzt werden.
  • GaPa Tourismus GmbH:
Die Ausgabeansätze für die GaPa Tourismus GmbH wurden bereits in der letzten Sitzung behandelt und der Haupt- und Finanzausschuss hat sich darauf geeinigt den Verwaltungshaushalt auf das Soll des Vorjahres zuzüglich 6 % zu beschränken. Eine erneute Behandlung im Gremium soll auf Wunsch der 1. Bürgermeisterin nicht stattfinden, der Sachverhalt wird sich intern erneut angeschaut.
 
Beschlüsse:

1.    Dem Marktgemeinderat wird empfohlen, mit Beschluss der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024, den Steuersatz (Hebesatz) für die Gewerbesteuer mit 400 v. H. festzusetzen.
 
Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
7
Nein-Stimmen:
2
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
9
 

1. Bürgermeisterin Elisabeth Koch stellt fest, dass der Beschlussvorschlag angenommen ist.
 
 
2.    Dem Marktgemeinderat wird empfohlen, den Steuersatz (Hebesatz) für die Grundsteuer B für das Haushaltsjahr 2025 so festzusetzen, dass ein Mindestvolumen für die Grundsteuer B in Höhe von 7,9 Millionen Euro erreicht wird. Dies würde bei den aktuellen Meßbeträgen (nach altem Recht) einer Erhöhung des Hebesatzes von 430 v. H. auf 490 v. H. entsprechen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Einnahmeerhöhung im Finanzplan für die Jahre 2025 bis 2027 entsprechend einzuplanen.
 
Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
6
Nein-Stimmen:
3
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
9
 

1. Bürgermeisterin Elisabeth Koch stellt fest, dass der Beschlussvorschlag angenommen ist.
 
 
 
Die 1. Bürgermeisterin gibt bekannt, dass nach einer morgigen verwaltungsinternen Besprechung zur nächsten Sitzung (Sitzungstermin wird noch bekannt gegeben) ein ausgeglichener Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltjahr 2024 erstellt und zur vorberatenden Beschlussfassung dem Haupt- und Finanzausschuss vorgelegt wird.
 

 
 



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